Türchen 6: Gib Einweg keine Chance

Zum Schutz des Meeres und der Umwelt hat das Bundeskabinett nun ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff verabschiedet. Das bedeutet, Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind künftig nicht mehr erlaubt.

Keine Einwegprodukte mehr aus fossilen Rohstoffen

Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte – genau wie Einweg-Plastiktüten. Verboten werden zudem Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Verbot gilt EU-weit

Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung zugestimmt. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Einwegprodukte aus Kunststoff übrigens werden nicht nur in Deutschland verboten: Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. So haben sich die Recyclingquoten seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 deutlich erhöht. Hersteller werden dafür belohnt, wenn sie recyclingfähige Verpackungen und Kunststoffe verwenden. Mit der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes soll dem Handel ebenfalls verboten werden, leichte Plastiktüten anzubieten.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

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Gewinnspielfrage:

Wie viele Einweg-Becher werden stündlich in Deutschland verbraucht?
a) 140.000 Becher
b) 320.000 Becher
c) 90.000 Becher
d) 430.000 Becher

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