100 mal 100 – Kreis Lippe gewährt Förderzuschüsse für Stecker-PV-Anlagen

Kommunales Förderprogramm Photovoltaik des Kreises Lippe

Das Förderprogramm „100 MAL 100“ wird bis auf weiteres ausgesetzt, da die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme für das Jahr 2022 bereits erreicht ist. Falls beantragte Fördermittel nicht abgerufen werden sollten, würden diese wieder in den Fördertopf fließen. Ab dem 01.04.2022 werden in diesem Programm ausschließlich Stecker-PV-Anlagen bezuschusst. Damit soll nicht nur der Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Lippe, der ein bedeutender Aspekt beim Klimaschutz ist, gefördert werden. Auch Mieterinnen und Mieter sollen ausdrücklich an der lippischen Energiewende teilhaben.

Private Eigentümer oder Mieter können ab August einen Zuschuss für eine Photovoltaikanlage vom Kreis Lippe bekommen. Der Kreistag hat das kommunale Förderprogramm zusammen mit dem Haushalt Ende 2019 beschlossen. Damit soll der Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Lippe, der ein bedeutender Aspekt beim Klimaschutz ist, gefördert werden.

Finanziell bezuschusst wird die Installation von PV-Anlagen zur effizienten Nutzung von Solarenergie bis 30 kWp auf und an allen Ein- und Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie jedwede Stecker-PV-Anlage. Damit können auch Mieterinnen und Mieter an der lippischen Energiewende partizipieren, was diese Art der Stromerzeugung besonders reizvoll und flexibel macht. Der KlimaPakt Lippe stellte in seinem Blog unter der Überschrift „Wenig Platz, volle Leistung – Stecker-PV-Anlagen“ bereits im vergangenen Herbst zu dieser Thematik die Anlage eines KlimaPakt-Mitglieds vor.

Der Zuschuss beträgt für alle Anlagen bis zu 100 Euro. Stecker-PV-Anlagen mit nur einem Standard-Modul oder einer Nennleistung kleiner 350 Wp werden mit 50 Euro bezuschusst. Für das Programm stehen bis 2023 jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. Dementsprechend lassen sich mindestens 100 PV-Anlagen pro Jahr fördern. Es werden keine bestehenden PV-Anlagen gefördert. Die weiteren Bedingungen entnehmen Sie bitte nachfolgend der Förderrichtlinie sowie den Antragsunterlagen:

Förderrichtlinie
Datenschutz-Hinweis
Antragsvordruck
Verwendungsnachweis

Die ausgefüllten Antragsunterlagen können Sie unter folgender Adresse einreichen:

Kreis Lippe – Der Landrat
FG 702 – Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie
KlimaPakt Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Online Antrag

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online einreichen. Hierbei sind ein Angebot zur Errichtung der Anlage sowie ein Eigentums- oder Mietnachweis (im pdf- oder jpg-Format) mit hochzuladen.

Online-Verwendungsnachweis

Sie haben die Möglichkeit, den Verwendungsnachweis online einzureichen. Dem vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweis sind gemäß der Förderrichtlinie die Abschlussrechnung, ein Nachweis der Inbetriebnahme sowie ein Foto der Anlage zur Dokumentation beizufügen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 05231-62-77507.

Eine Übersicht über erste bereits errichtete Anlagen finden Sie hier:

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